
Kosten sparen mit gutem Service: Bei uns haben Sie die Möglichkeit, die im EU-Ausland gezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück zu erhalten.
Von uns erfahren Sie, was Sie dafür tun und welche Anträge dafür auszufüllen sind.
Darin sind wir Experten: Schließlich verfügt unsere Unternehmensgruppe über langjährige Erfahrungen durch die intensive Betreuung größerer international tätiger Mandanten/Unternehmen.
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Für Kosten, auf die Sie im EU-Ausland die dortige Mehrwertsteuer bezahlt haben, kann eine Rückerstattung beantragt werden. Hierzu zählen zum Beispiel:
Im Zweifelsfall macht es sich bezahlt, den ETL-Experten sämtliche Rechungen zur Prüfung auf eine mögliche Rückerstattung der Umsatzsteuer einzureichen. Und das kostenfrei, so lange Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung haben.